Stand September 2026 (146. EL) - Liebold/Raff/Wissing - DER Kommentar BEMA + GOZ -
Asgard-Verlag

DER Kommentar zu BEMA und GOZ

von Liebold/Raff/Wissing

 

Mit dieser 146. Aktualisierung des „Liebold/Raff/Wissing“ erfolgt eine Totalüberarbeitung der chirurgischen Gebührennummern des BEMA Teil 1 KCH, also eine Neukommentierung der BEMA-Nrn. 36 bis 63.

Die bestehende Kommentierung hatte mit den Jahren, teilweise Jahrzehnten, etwas „Patina“ angesetzt. Die zahnärztliche Chirurgie hat sich fachlich genauso weiterentwickelt wie alle anderen Fachgebiete (zuletzt erfolgte deswegen ja auch eine komplette Überarbeitung bzw. Neukommentierung der BEMA-KFO). Operationstechniken haben sich modernisiert, und auch das „Wording“ unterliegt ständigem Wandel. Schwerpunkte der vertragszahnärztlichen Therapie werden im Laufe der Jahre anders gesetzt und hieraus ergeben sich auch andere, teilweise sehr komplexe Fragestellungen zur Abrechnung.
Wir haben daher im Rahmen dieser Neukommentierung an vielen Stellen im Kleinen und Großen den aktuellen Stand von Wissenschaft, Abrechnung und Rechtsprechung berücksichtigt.
Pars pro toto sind als größere Ergänzungen z. B. hervorzuheben:
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die Erweiterung der Kommentierung zur Narkose und Analgosedierung,
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die Differenzierung zwischen chirurgischen Leistungen innerhalb und außerhalb der GKV, z. B. bei der Entfernung enossaler Implantate, bei der Therapie von Komplikationen nach Implantatbehandlung, bei der Anwendung von PRGF oder bei Maßnahmen am Wurzelquerschnitt bei Wurzelspitzenresektionen und
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die Kommentierung spezieller Themen, wie z. B. die nicht vollständig gelingende Extraktion, die Differenzierung zwischen tieffrakturierten und tiefzerstörten Zähnen sowie die Abrechnung der plastischen Deckung in Verbindung mit Osteotomien oder der Zystektomie im Rahmen der Freilegung von Zähnen.
Die weitere Verlinkung zu Leistungen aus der GKV-GOÄ (z. B. bei den Nummern 2009, 2010, 2402, 2650, 2700 bis 2702) trägt dem Sachverhalt Rechnung, dass weite Bereiche der zahnärztlichen Chirurgie nicht im BEMA, sondern in der GKV-GOÄ zu finden sind.
Wir werden deshalb in der nächsten anstehenden Aktualisierung (Dezember 2026) auch diesen wichtigen Bereich der in der GOÄ abgebildeten zahnärztlichen Therapie neu kommentiert und damit dann die Überarbeitung des chirurgischen Abrechnungswissens komplettiert haben.
Nicht unerwähnt bleiben soll noch eine kleine informative Ergänzung in dieser Aktualisierung zur BEMA-Nr. 13, die notwendig geworden ist, weil sich doch ein erhebliches Streitpotenzial bei der Erstattung von Mehrkostenvereinbarungen durch Zusatzversicherungen bezüglich Kompositfüllungen bei Frontzähnen in Mehrfarbtechnik abzeichnet.
 
Im September 2026
 
 
Für die Herausgeber
Dr. Dr. Alexander Raff
Dipl. oec. Peter Wissing
 
 

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