DER Kommentar zu BEMA und GOZ
von Liebold/Raff/Wissing
Zum Jahresabschluss aktualisieren wir den „Liebold/Raff/Wissing“ sowohl im Bereich des BEMA- als auch des GOZ-Kommentars
Im BEMA-Teil des Kommentars setzt dieses Update folgende Schwerpunkte:
– | Ab dem 01.01.2026 ändert sich manches an der Abrechnung der BEMA-Nrn. FU1 und FU2. Die um einen Punkt höher bewertete BEMA-Nr. FU1 enthält nun einen ausdrücklichen Hinweis auf die ab diesem Zeitpunkt – gemäß der FU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses – bestehende Verpflichtung zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen im Untersuchungsheft für Kinder. In diesem Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das den Eltern regelmäßig vom Kinderarzt ausgehändigt wird, ist dann ebenfalls ein ausdrücklicher Hinweis auf die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen – und wann diese stattfinden sollen – enthalten. Wir kommentieren in den BEMA-Nrn. FU1 und FU2 alle Neuerungen. |
– | Im Zuge dieses Updates gilt es außerdem, viele kleine, vor allem redaktionelle Änderungen, die alle am 28.05.2025 in den Anlagen des Bundesmantelvertrages vorgenommen wurden, im Kommentar abzubilden. Dies betrifft die Anlagen 2, 4, 5 und 6, also das KFO-, das PAR- und das ZE-Gutachterverfahren und die Versorgung mit Zahnersatz. |
– | Des Weiteren wurden nachträglich noch Feinheiten in der PAR-Richtlinie angepasst. Mit einer verbesserten Version der grafischen Darstellung der UPT-Strecke wollen wir noch mehr Klarheit beim Behandlungsablauf der UPT herstellen. |
– | Fachliche Ergänzungen finden sich u. a. zum unterschiedlichen Einsatz von Silberdiaminfluorid v. a. in der Kinderzahnheilkunde und zum Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Abrechnung der Weichteilunterstützung nach der BEMA-Nr. 101. |
– | Diverse Aktualisierungen waren zuletzt nötig bei im Kommentartext enthaltenen Verlinkungen, beim Überstaatlichen KV-Recht und in der Krankentransport-Richtlinie. |
In den GOZ-Teil des Kommentars wurden folgende Änderungen und Aktualisierungen eingearbeitet:
– | Ein Kernstück dieser 144. Lieferung ist der völlig überarbeitete und erweiterte Kommentar zu § 9 der GOZ, der alle Vorgaben zur Berechnung der Zahntechnikkosten beinhaltet. |
– | Die so wichtigen Begrifflichkeiten wie die „tatsächlich entstandenen Kosten“, die „Eigenlaborkosten“ sowie die „Angemessenheit“ werden exakt erläutert. Die Kommentierung geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein und erläutert dabei die Bedeutung und das Wesen der BEB-Liste. Erläuterungen zu den Regelungen zum Laborkostenvoranschlag runden diese Neukommentierung ab. |
– | Aufgrund von Erstattungsproblemen waren Ausführungen zur Berechnung der Zahnfarbenbestimmung bei Zahnersatz (BEB-Positionen 0723 und 0724) notwendig. |
– | Die geeigneten Begründungen für das Bemessen und die Anwendung eines höheren Steigerungsfaktors nach § 5 Abs. 2 GOZ sind sowohl im gesamten Bereich der Chirurgie (Abschnitt D der GOZ ) als auch im gesamten Bereich des Zahnersatzes (Abschnitt F) neu systematisiert und auf die jeweiligen einzelnen Gebührenpositionen hin noch mehr konkretisiert worden. |
– | Die GOZ-Nr. 3130 „ Hemisektion“ ist neu kommentiert worden. Im Zusammenhang damit wurde eine neue Analogleistung kommentiert, die unter dem Begriff der „ Zahnsegmententfernung“ die Wurzelamputationen, Trisektionen und Prämolarisierungen vereint. |
– | Entsprechend ihrer Bedeutung wurde als neue Analogleistung nun auch die Eingliederung einer Mesokonstruktion (auf Implantaten, unter Suprakonstruktionen) aufgenommen, wiewohl deren Leistungsbeschreibung bislang schon im Kommentartext der thematisch angrenzenden Zahnersatz-Nummern „versteckt“ war, dort allerdings nicht die nötige Aufmerksamkeit gefunden hatte. |
– | Als weitere neue Analogleistung ist die Silberdiaminfluoridanwendung u. a. in der Kinder- und Alterszahnheilkunde aufgenommen worden. |
– | Neue positive Erkenntnisse zur Wirksamkeit der photodynamischen Therapie aPDT wurden in deren Analogkommentierung mit integriert. Entsprechend wurde auch das sehr umfangreiche Literaturverzeichnis hierzu aktualisiert. |
Neues aus der Liebold/Raff/Wissing-Produktfamilie
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UPT-Planer online
Bereits vor einigen Monaten haben wir ein Online-Werkzeug für die Terminplanung bei der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) veröffentlicht (www.upt-planer.de). Der UPT-Planer ergänzt den Kommentar und ist in den elektronischen Ausgaben des Liebold/Raff/Wissing direkt verlinkt.
Damit auch die Leserinnen und Leser des Loseblattwerks das Werkzeug nutzen können, steht es kostenlos und ohne Anmeldung zur Verfügung. Der UPT-Planer ermittelt den jeweils frühestmöglichen Termin für eine UPT-Sitzung in verschiedenen Szenarien. Wird ein Termin der Strecke verändert (z. B. durch Absage des Patienten), werden alle folgenden Termine entsprechend der Richtlinie angepasst. Neben den Vorschlägen für den jeweiligen Sitzungstermin wird auch der komplette Zeitraum angegeben, der für die Terminvereinbarung zur Verfügung steht. Der Terminplan kann dann ausgedruckt oder per E-Mail versendet werden.
Im Dezember 2025
Für die Herausgeber
Dr. Dr. Alexander Raff | Dipl. oec. Peter Wissing |
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